Kostenübernahme Krankenkassen

Zunehmend unterstützen bereits über 40 gesetzliche Krankenkassen (z.B. Techniker Krankenkasse, BKK,IKK, AOK) die osteopathische Behandlung anteilig.

Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung erfolgt.

Als Mitglied des Verbandes der Deutschen Osteopathes  (VOD e.V.) erfüllen wir die die geforderten hohen Qualitätsstandards.

Bitte beachten Sie, dass manche Kassen eine ärztliche Bescheinigung hierfür fordern und  informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.